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Praxis & Medizin

Informationen zum Elektronischen Rezept (E-Rezept)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, hier einige Informationen zum neuen e-Rezept (elektronisches Rezept):

Voraussetzungen:

  • Sie sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Sie haben eine gültige Gesundheitskarte mit freigeschaltetem elektronischen Rezept.
  • Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie bei Bedarf erreichen können.

Anwendung:

1. Sie waren dieses Quartal bereits einmal in unserer Praxis und haben Ihre Karte einlesen lassen?

  • Nach Ihrem Arztbesuch wird das Rezept elektronisch (auf Ihrer Gesundheitskarte) an Ihre Apotheke übermittelt. Dabei ist es vollkommen unerheblich, zu welcher Apotheke Sie gehen. Sie erhalten Ihre Medikamente in ganz Deutschland.
  • Gehen Sie zur Apotheke Ihrer Wahl und legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor.
  • Dort werden Ihre verschriebenen Medikamente auf Grundlage des elektronischen Rezepts für Sie bereitgestellt.

2. Sie waren dieses Quartal noch nicht in unserer Praxis? Ihre Versichertenkarte liegt uns im aktuellen Quartal noch nicht vor:

  • Um Ihren Rezeptwunsch bearbeiten zu können, kommen Sie bitte mit Ihrer Versichertenkarte in die Praxis. Das E-Rezept wird normalerweise spätestens am kommenden Werktag in der Apotheke einlösbar sein, normalerweise deutlich eher. 
  • Um künftig Verzögerungen zu vermeiden, denken Sie bitte daran zu Beginn eines jeden Quartals (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.) einmal Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen zu lassen.

Weiterhin in Papierform:

  • Privatrezepte (z.B. Erkältungsmittel, Mittel zur äußeren Anwendung, Pillenrezept, Viagra)
  • Rezepte für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Lymphdrainage) und
  • Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Schuheinlagen, Milchpumpen, Prothesen) werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
  • Das Erstellen eines E-Rezeptes ist nur möglich nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte.
  • Wiederholungsrezepte können -nach ärztlicher Prüfung- am nächsten Werktag direkt in der Apotheke mit Ihrer Gesundheitskarte geholt werden.
  • Nicht online, nur telefonisch und persönlich vor Ort in der Praxis:
    • Betäubungsmittel-Rezepte
    • Dringliche Rezeptanforderungen

Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.

Ihre Hausarztpraxis   Strobach  /  Burkert  /  Cronjäger