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Praxis & Medizin

STIKO-Empfehlung zu zweiter Boosterimpfung und Novavax-Vakzin

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur zweiten Auffrischimpfung und zum Impfstoff von Novavax veröffentlicht (Stand: 15.02.22)

Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung für die folgenden Personengruppen:

Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung:

  • Personen ab 70 Jahren
  • Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren

 

Impfung mit einem mRNA-Impfstoff

Die STIKO empfiehlt, für die Durchführung der zweiten Auffrischimpfung in der Regel einen mRNA-Impfstoff zu verwenden. Vorzugsweise soll es der mRNA-Impfstoff sein, der bei der Grundimmunisierung beziehungsweise der ersten Auffrischimpfung zur Anwendung kam. 

Keine weitere Auffrischimpfung für Genesene  

Personen der oben aufgeführten Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung empfohlen.

Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Fällen auch bereits nach frühestens drei Monaten):

Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit den Patienten bzw. Bewohnern.

COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax: Der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen.

  • Empfohlenes Impfschema Nuvaxovid® für eine Grundimmunisierung:
    Personen ab 18 Jahren; zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen
  • Eine Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit empfiehlt die STIKO zum jetzigen Zeitpunkt nicht. 

Sollten Sie Fragen zur COVID-19-Impfung haben, finden Sie tagesaktuelle Informationen auf den Onlineseiten www.rki.de.