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Praxis & Medizin

Akupunkur als Kassenleistung | Praxis

Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen auch Kassenleistung

Seit einigen Jahren schon übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Akupunktur-Behandlungen. Voraussetzungen:

  • Die Übernahme der Kosten für Akupunktur erfolgt nur bei der Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Kniegelenks.
  • diese Schmerzen müssen seit mindestens einem halben Jahr bestehen
  • Akupunktur-Behandlung darf nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden.

Achtung: Sitzungen bei einem Heilpraktiker müssen Sie als Patienten immer aus eigener Tasche bezahlen.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Akupunktur in einem weiter gefassten Rahmen als die gesetzlichen Krankenkassen (Tarifabhängig).