Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen auch Kassenleistung
Seit einigen Jahren schon übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Akupunktur-Behandlungen. Voraussetzungen:
- Die Übernahme der Kosten für Akupunktur erfolgt nur bei der Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Kniegelenks.
- diese Schmerzen müssen seit mindestens einem halben Jahr bestehen
- Akupunktur-Behandlung darf nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden.
Achtung: Sitzungen bei einem Heilpraktiker müssen Sie als Patienten immer aus eigener Tasche bezahlen.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Akupunktur in einem weiter gefassten Rahmen als die gesetzlichen Krankenkassen (Tarifabhängig).